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Neubau von Mietwohnungen: Die höhere Abschreibung ist beschlossen.

Neubau von Mietwohnungen:
Die höhere Abschreibung ist beschlossen.

Der Bau von Mietwohnungen wird künftig steuerlich gesondert gefördert.

Der Bundesrat hat der Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. So können in den ersten 4 Jahren 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten (ohne Grund und Boden) einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Dabei setzt sich die Höhe der Abschreibung zusammen aus den bisher geltenden Abschreibungen von 2% pro Jahr und der jetzt beschlossenen zusätzlichen Sonderabschreibung, die jeweils 5% je Jahr beträgt.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei max. € 3.000,00 je qm Wohnfläche liegen. Übersteigen die Herstellungskosten € 3.000,00 je qm, entfällt die Förderung völlig.Die Abschreibung berechnet sich jedoch max. auf € 2.000,00 je qm. Liegen die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 2.000,00 und € 3.000,00, ist der die € 2.000,00 übersteigende Anteil somit nicht durch die Sonderabschreibung gefördert. Die Sonderabschreibung kann jedoch bis € 2.000,00 zumindest teilweise in Anspruch genommen werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass die neu gebauten Mietwohnungen auch dauerhaft bewohnt werden. Damit sind von der Regelung Ferienwohnungen nicht erfasst. Hintergrund der Regelung ist, bezahlbare Mietwohnungen zu fördern.

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und tritt dann einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

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