Steuerberatung für gemeinnützige Vereine
Bei der Vereinsbesteuerung gewährt der Gesetzgeber gemeinnützigen Organisationen steuerliche Vorteile, wenn gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die Satzungsgestaltung, in der die Tätigkeit festgehalten wird, hat Auswirkung auf die Besteuerung und die Körperschaft des Vereins. Alle drei Jahre prüfen Finanzämter nach, ob auch tatsächlich eine Gemeinnützigkeit vorliegt.
Auch gemeinnützige Tätigkeiten sind nicht von der Besteuerung ausgenommen.
Gerne bieten wir unsere Steuerberatung für Vereine an und unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten und der Buchhaltung. Von der Gründung, dem laufenden Betrieb bis zur Vereinsauflösung sind wir Ihr Partner.
Vereine unterliegen strengen Reglementierungen. In der Betreuung verschiedenster Vereine haben wir langjährige Erfahrung in folgenden Bereichen:
- Spenden
- Vergütungsvereinbarungen
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Gemeinnützigkeit
- Reisekostenabrechnungen
Laden Sie unsere Broschüre mit Informationen zur Gemeinnützigkeit von Vereinen herunter oder rufen Sie uns an.