Steuervorteile für Denkmalschutz-Immobilien
Steuerliche Sonderabschreibung von Denkmalschutzimmobilien
Mit der „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, fördert der Staat den Erhalt schützenswerter Immobilien. Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten absetzen.
Blaue Stunde auf dem Marktplatz in Heppenheim
Motive für Erwerb
- Erwerb eines Unikats
- Erhaltung eines Kulturgutes
- Man wird Teil der Geschichte
- Langfristiger Vermögensbau in guten Lagen
- Vorstellung über Nutzungskonzept
- steuerliche Förderung/Zuschüsse, da Staat durch Bürger sanieren lässt
- Klärung, ob Baudenkmal anerkannt ist (Landesrecht)
Was wird gefördert?
- Sanierungs- und Baumaßnahmen, die der Erhaltung des Gebäudes dienen und zur sinnvollen Nutzung notwendig sind
- Maßnahmen müssen vor Beginn der Maßnahmen mit der Behörde abgestimmt werden.
- Landesdenkmalschutzbehörde
- Bescheinigung durch Behörde
Abschreibungsbefugnis
- Eigentümer, der die Sanierungs- oder Baukosten tatsächlich getragen hat (Bauherr)
- auch begünstigte Aufwendungen, die nach rechtswirksamen Kaufvertrag vom Erwerber getragen werden
- Zuschüsse sind zu kürzen
- Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwand
- Einkünfteerzielungsabsicht (Vermietung)
- Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde nach Abschluss Maßnahme