Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Steuervorteile für Denkmalschutz-Immobilien

Steuerliche Sonderabschreibung von Denkmalschutzimmobilien

Mit der „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, fördert der Staat den Erhalt schützenswerter Immobilien. Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten absetzen.

Blaue Stunde Marktplatz Heppenheim

Blaue Stunde auf dem Marktplatz in Heppenheim

Motive für Erwerb

  • Erwerb eines Unikats
  • Erhaltung eines Kulturgutes
  • Man wird Teil der Geschichte
  • Langfristiger Vermögensbau in guten Lagen
  • Vorstellung über Nutzungskonzept
  • steuerliche Förderung/Zuschüsse, da Staat durch Bürger sanieren lässt
  • Klärung, ob Baudenkmal anerkannt ist (Landesrecht)

Was wird gefördert?

  • Sanierungs- und Baumaßnahmen, die der Erhaltung des Gebäudes dienen und zur sinnvollen Nutzung notwendig sind
  • Maßnahmen müssen vor Beginn der Maßnahmen mit der Behörde abgestimmt werden.
  • Landesdenkmalschutzbehörde
  • Bescheinigung durch Behörde

Abschreibungsbefugnis

  • Eigentümer, der die Sanierungs- oder Baukosten tatsächlich getragen hat (Bauherr)
  • auch begünstigte Aufwendungen, die nach rechtswirksamen Kaufvertrag vom Erwerber getragen werden
  • Zuschüsse sind zu kürzen
  • Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwand
  • Einkünfteerzielungsabsicht (Vermietung)
  • Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde nach Abschluss Maßnahme

Höhe nach Zeitraum § 7i EStG für Herstellungskosten (ab 01.01.2004)

  • Bemessungsgrundlage bescheinigter Aufwand
  • 1-8 Jahr je 9% (72%)
  • 9-12 Jahr je 7% (28%)

Selbstgenutzte Wohnung im Baudenkmal (§ 10 f EStG)

  • Abzug als Sonderausgabe
  • Bemessungsgrundlage bescheinigter Aufwand
  • 1-10 Jahr je 9% (max. 90%)

Höhe und Zeitraum § 11b EStG, § 10 f EStG von Erhaltungsaufwendungen

  • keine Herstellkosten
  • Bemessungsgrundlage bescheinigter Aufwand
  • Sofortaufwand bzw. Option zur Verteilung auf 2-5 Jahre (Vermietungsfall)
  • bei Eigennutzung als Sonderausgabe, Jahr 1-10 je 9% (max. 90%)

Betriebswirtschaftliche Aspekte

  • erhöhte steuerliche Abschreibung multipliziert mit Steuersatz stellt Innenfinanzierungsmittel dar
  • Investitions-Finanzierungsplan sowie Bewirtschaftungsplanung ist vor Investitionsentscheidung zu empfehlen

Um jedoch vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein, ist vor dem Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie eine kompetente Steuerberatung äußerst sinnvoll.

Wir bieten Ihnen diese spezifische Beratung und begleiten Sie in steuerlicher Hinsicht über die gesamte Sanierungsdauer Ihrer Denkmalschutzimmobilie.

Unser Spezialist für denkmalgeschützte Immobilien ist Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Hans-Jürgen Reibold.

Broschüre "Sanierung von Denkmalschutzimmobilien" downloaden

Herr Reibold freut sich auf Ihren Anruf…

Hans-Jürgen Reibold

Hans-Jürgen Reibold
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Weiherhausstr. 8 b
64646 Heppenheim

Telefon: 0 62 52 / 99 09-0
hans-juergen.reibold@reibold-guthier.de

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