Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Steuerberatung für Genossenschaften

Genossenschaften waren in den vergangenen Jahrzehnten eine selten gewordene Gesellschaftsform, die man hauptsächlich im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bankenwesen angetroffen hat. In den letzten Jahren erlebte die Genossenschaft jedoch eine wahre Renaissance. Vor allem im Bereich der regenerativen Energieerzeugung fanden unzählige Neugründungen statt. Vor allem in Bereichen, wo viele Menschen sich zusammenschließen möchten, um eine langfristige größere Investition gemeinsam zu stemmen, bietet sich die Gesellschaftsform der Genossenschaft an.

Von der Genossenschaftsgründung und Jahresabschlusserstellung bis zur Finanzbuchhaltung verfügt unsere Steuerkanzlei über tiefe Branchenkenntnisse. Besonders profitieren Sie von Herr Reibold und Herr Andreas Guthier die in ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder bei Genossenschaften Praxiserfahrung haben.

Neben den üblichen Tätigkeiten, die es bei der Finanzbuchhaltung und dem Erstellen von Jahresabschlüssen bei jeder Gesellschaftsform zu beachten gibt, gilt es, bei den Genossenschaften zusätzliche Anforderungen zu beachten.

Genossenschaften benötigen gerade am Anfang ihrer Tätigkeit eine besonders enge Betreuung. Sie soll sicherstellen, dass die in Zusammenhang mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs notwendigen Angaben und Deklarationspflichten gegenüber der Finanzverwaltung, wie auch die handels- und genossenschaftsrechtlichen Vorschriften, befolgt werden. Im Einzelnen umfasst dies folgende Dienstleistungen:

Anmeldung beim Finanzamt

Jede Genossenschaft muss die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. In diesem Zusammenhang sind Angaben zum Geschäft zu machen. Um Missverständnisse und falsche Angaben gerade am Anfang zu verhindern, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und führen den Schriftverkehr mit den Finanzbehörden.

Finanzbuchhaltung

Die Genossenschaft ist verpflichtet, Bücher zu führen und eine Finanzbuchhaltung einzurichten. Wir bieten Ihnen an, die Finanzbuchhaltung für Sie zu übernehmen und die Bücher zu führen. Sie bekommen regelmäßig Auswertungen, mit denen Sie sich verlässlich über die momentane finanzielle Situation informieren können.

Lohnbuchhaltung

Sollten sich junge genossenschaftliche Unternehmen entscheiden, Mitarbeiter einzustellen, sind sie verpflichtet, Lohnkonten zu führen, die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden, monatliche Lohnabrechnungen zu erstellen, die Anmeldungen für die Lohnsteuer sowie Sozialversicherung fristgerecht einzureichen und die Beträge abzuführen. Das können wir auf Wunsch für Sie übernehmen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Genossenschaft muss am Beginn ihrer Tätigkeit monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Gerade am Beginn der Tätigkeit entstehen so aufgrund von Investitionen auch erhebliche Erstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt. Aus diesem Grund überprüft das Finanzamt die Angaben besonders penibel. Mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung übernehmen wir auch die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt und führen die notwendige Korrespondenz. Durch den Einsatz von Fachpersonal wird darüber hinaus sichergestellt, dass die übermittelten Werte belastbar sind.

Jahresabschlusserstellung

Genossenschaften müssen bis zum 31. Mai des Folgejahres ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen und genossenschaftsrechtlichen Vorschriften aufstellen. Wir übernehmen dies gerne. Selbstverständlich werden in diesem Zusammenhang auch die notwendigen steuerrechtlichen Vorgaben berücksichtigt, die dann die Basis für die Steuererklärung sind.

Steuererklärung und E-Bilanz

Genossenschaften sind verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben und elektronisch einzureichen. Darüber hinaus besteht seit 2013 die Verpflichtung, den Jahresabschluss nach amtlich vorgegebenem Datensatz elektronisch einzureichen (E-Bilanz). Auch dies übernehmen wir unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften.

Kapitalertragsteueranmeldung

Wenn die Genossenschaft eine Dividende beschließt, um die erzielten Gewinne an die Mitglieder auszuzahlen, ist Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen sowie Steuerbescheinigungen für die Mitglieder auszustellen. Auch bei diesen Verpflichtungen unterstützen wir Sie gerne.

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Steuerberater Andreas Guthier gerne zur Verfügung.

Herr Guthier freut sich auf Ihren Anruf…

Andreas Guthier

Andreas Guthier
Steuerberater

Weiherhausstr. 8 b
64646 Heppenheim

Telefon: 0 62 52 / 99 09-0
andreas.guthier@reibold-guthier.de

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