Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Aktivrente

Aktivrente
Die Aktivrente (§ 3. Nr. 21 EStG) ist nun beschlossen und seit dem 01.01.2026 in Kraft getreten: Ältere Menschen sollen künftig stärker davon profitieren, wenn sie über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten. Ziel der Regelung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig die finanzielle Situation von Rentnerinnen und Rentnern zu verbessern.

Die Aktivrente gilt für Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben – diese liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wer danach weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann künftig einen monatlichen Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro nutzen. Dabei handelt es sich nur um einen Steuerfreibetrag. Sozialabgaben fallen grundsätzlich an, es gilt jedoch die Besonderheit des Renteneintritts zu beachten.

Der Freibetrag von 2.000 Euro ist dabei strikt monatsbezogen und nicht ausgeschöpfte Freibeträge dürfen nicht in Folgemonate übernommen werden.
Auch Beamte und bisher selbständige Personen können von der Regelung profitieren. Entscheidend für die Aktivrente ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit.

Die Aktivrente wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt und muss nicht in einem gesonderten Verfahren beantragt werden. Sollte der Lohnsteuerabzug falsch berechnet werden, ist eine Korrektur innerhalb der Einkommensteuererklärung auch noch nachträglich möglich.

Schon bisher war ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Mit der Aktivrente kommen nun zusätzliche finanzielle Anreize hinzu. Außerdem können weiterhin gezahlte Rentenbeiträge die eigene Rente erhöhen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter dem Schlagwort „FAQ Aktivrente“.

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