Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Ausgewählte Änderungen zur Einkommensteuer zum Jahreswechsel

Ausgewählte Änderungen zur Einkommensteuer zum Jahreswechsel

Zum 29.11.2019 stimmte der Bundesrat nun dem Jahressteuergesetz 2019 zu und beschert so zum Jahresende noch einige Änderungen für das Jahr 2020.

So wurde zum Beispiel im Bereich Elektromobilität beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung bestimmter betrieblicher Elektroautos auf ein Viertel der Bemessungsgrundlage zu reduzieren und weiter bis 2030 zu gewähren. Unter diese Regelung fallen alle Elektroautos, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 angeschafft wurden, die keine Kohlendioxidemission haben und deren Bruttolistenpreis unterhalb 40.000 Euro liegt.

Für Jobtickets besteht nun die Möglichkeit, wenn Sie zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, diese mit 25% pauschal zu versteuern. Dies gilt gleichermaßen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten im Personennahverkehr. Eine Anrechnung der pauschal besteuerten Zuschüsse auf die Entfernungspauschale unterbleibt.

Neben den erwähnten guten Nachrichten gab es leider aber auch weniger gute Nachrichten. Bei den Sachbezügen kommt es ab 2020 zu Verschärfungen. Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten sind keine Sachbezüge mehr und führen somit immer zu Lohn. Ausgenommen sind lediglich Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

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