Richtsatzsammlung 2014 veröffentlicht durch das Bundesfinanzministerium.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2014 veröffentlicht.
Die Richtsatzsammlung können Sie hier herunterladen.
Die jährlich vom BMF überprüfte und angepasste Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Branchen, mithilfe derer das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe durch den Betriebsprüfer verglichen werden kann. Bei einer Abweichung von einem Richtwert, der nicht plausibel zu erklären ist, kann es möglicherweise zu einer Ergebnisschätzung durch den Prüfer kommen.
Um unbewusste Fehler bei der Gewinnermittlung und damit eine Ergebnisschätzung zu vermeiden, sollten sich Steuerpflichtige an ihren Steuerberater wenden.