Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Erbschaftsteuer 2015. Gastvortrag von Bundestagsmitglied Dr. Michael Meister.

Am 27.05.2015 referierte Herr Dr. Meister zum Thema „Erbschaftsteuerreform“ im Rahmen eines Business Frühstücks der Steuerkanzlei Reibold, Guthier & Partner. Vor rund 60 Zuhörern gab Herr Dr. Meister Einblicke in die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung, das Erbschaftsteuerrecht verfassungsgerecht umzugestalten. Am 17.12.2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Kritik an der Begünstigung von Unternehmensvermögen geübt. Vor allem das Prinzip der Gleichbehandlung in Art. 3 des Grundgesetzes sei verletzt. Die Regierung erhielt den konkreten Auftrag, bis 30.06.2016 das geltende Recht verfassungskonform umzugestalten. Herr Dr. Meister betonte, dass es keine allumfassende Erbschaftsteuerreform werden wird. Zielesetzung der Bundesregierung sei es lediglich, die Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichtes aufzunehmen und umzusetzen. In einem lebhaften und unterhaltsamen Vortrag griff Herr Dr. Meister die Kritikpunkte auf und erläuterte anhand zahlreicher Beispiele, mit welchen Problemstellungen der Gesetzgeber dabei konfrontiert ist. Vor allem das Thema der „Bedürftigkeitsprüfung“ bewegte die Gemüter. Dabei geht es um die Frage, wann Unternehmensvermögen teilweise vergünstigt oder steuerfrei übertragen werden kann. Dies soll abhängig von den Möglichkeiten des Übernehmenden gemacht werden, die anfallende Steuerlast begleichen zu können ohne das Unternehmen schließen oder veräußern zu müssen. Eine ganz zentrale Aussage für alle Unternehmer, die sich aktuell mit der Übertragung von Unternehmensvermögen befassen und sich in einem rechtlich unsicheren Umfeld bewegten, war folgende: Bis das Gesetz neu gestaltet wird, soll das „alte“ Recht weiterhin Anwendung finden.

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Im Anschluss an den Vortag und die anschließende Fragerunde von Herrn Dr. Meister gab Herr Holger Walter, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht, noch einen kurzen Einblick in die EU-Erbrechtsreform und Fallgestaltungen des Internationalen Steuerrechts.

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Rechtlichen Hinweisen.