Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Ganz schön smart – Handy spart Steuern

Smartphone statt Brutto-Lohn Ihr Chef kauft Ihnen ein schickes Smartphone. Es kostet ca. 700 EUR, aber Sie kostet es nur etwa die Hälfte.

Ob man es mag oder nicht: Das Smartphone hat unsere Kommunikation revolutioniert und ist damit zum begehrten Objekt geworden, weil es nützlich ist und zudem unterhaltsam. Man recherchiert, man navigiert durch die Stadt, findet alles und weiß, wie dort das Wetter ist. In Kürze wird man damit auch an der Kasse im Supermarkt oder an der Tankstelle wie mit einer Kreditkarte bezahlen können. Doch Smartphones sind nicht billig. Es sei denn, man lässt das Finanzamt mit bezahlen.

Steuersparmodell

Heimlich, still und leise wurden vor Kurzem die bislang geltenden Steuervorteile für Arbeitnehmer bei der Nutzung von betrieblichen Computern auch auf »Datenverarbeitungsgeräte« ausgedehnt. Voilà, durch die Ausdehnung des Begriffs »Personalcomputer« auf »Datenverarbeitungsgeräte« sind nun auch Smartphones oder Tablets (iPads) im Rennen und unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt.

Smartphone statt Bruttolohn

Der Steuertrick, wie wir ihn vom Computer her kennen, funktioniert so: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Unternehmen ein Smartphone, das er privat nutzen darf und muss es nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Formal bleibt es also ein Gerät der Firma, im Steuerchinesisch ein »betriebliches Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgerät«. Sie dürfen dem Arbeitnehmer also nur leihweise überlassen werden, was jedoch dem Spaß keinen Abbruch tut. Der Arbeitnehmer darf das Gerät mit nach Hause nehmen. Ob der Arbeitgeber die Geräte kauft, least oder mietet, ist dabei egal.

Ohne Gehaltserhöhung

Das sind aber noch nicht alle guten Nachrichten. Denn für die Steuerbefreiung kommt es nicht darauf an, dass das Smartphone zusätzlich zum Arbeitslohn – also quasi als Gehaltserhöhung – überlassen wird, wie es üblicherweise bei den steuerfreien Gehaltsextras der Fall ist. Wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberzuschuss für einen Kindergartenplatz. Hier spielt das Finanzamt nur mit, wenn diese Gehaltsextras im Rahmen einer Gehaltserhöhung vereinbart werden.

Ein Smartphone dagegen kann ein Arbeitnehmer von seinem Unternehmen auch in Form einer Gehaltsumwandlung erhalten. Um es deutlich zu sagen: Dem Arbeitgeber kostet da der ganze Trick nichts, im Gegenteil. Er spart die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Es gibt also keinen Grund für Chefs, nicht mitzuspielen.
Die Rechnung sieht im Einzelnen so aus:

Die einmaligen Anschaffungskosten von – sagen wir 700 Euro (Apple iPhone) - werden vom Bruttolohn abgezogen. Auf diesen Teil des Bruttolohnes fallen also keine Steuern und Abgaben an (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

So müssen Sie rechnen:

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer, alleinstehend ohne Kinder, mit einem jährlichen Brutto- einkommen von 35.000 Euro, vereinbart mit seinem Chef, dass er in diesem Jahr auf die Auszahlung in Höhe von 700 Euro Bruttolohn verzichtet und dafür ein neues iPhone erhält, das er auch privat nutzen darf. Da auf die 700 Euro für das iPhone weder Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen, spart der Arbeitnehmer rund 342 Euro, so dass um das iPhone unter dem Strich lediglich 358 Euro kostet.

Arbeitgeber

Auch für den Arbeitgeber würde sich dieser Deal lohnen. Er würde auf diese Weise jährlich knapp 140 Euro an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung sparen und damit seine Kosten senken. Statt 41.851,40 Euro, die ihn der Arbeitnehmer normalerweise kosten würde, betragen seine Aufwendungen bei der Auszahlung von 700 Euro in Form eines neuen iPhones, das er seinem Arbeitnehmer leihweise überlässt, etwa 41.714,36 Euro.

Gehalt optimieren

Arbeitnehmer haben anders als Selbstständige oder Unternehmen wenige Freiheitsgrade, wenn es darum geht, die eigene steuerliche Belastung zu verringern. Mit der Steuerbefreiung von Smartphones und iPads vergrößert sich ihr Spielraum dafür etwas. Den sollten Sie als Arbeitnehmer unbedingt nutzen, um so Ihre Steuer- und Sozialversicherungslast etwas zu verringern.

Es lohnt sich! Sofort handeln, bevor sich der Finanzminister das wieder anders überlegt...

LAUFENDE KOSTEN

Verbindungsentgelte

Die Steuerbefreiung von Smartphones und iPads vom Arbeitgeber bezieht sich nicht nur auf die Anschaffungskosten dafür. Auch die durch die Nutzung anfallenden Grund- und Verbindungsentgelte einschließlich der Gebühren des Providers sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Mit anderen Worten: Die Telefonrechnung bzw. die lnternetflatrate bezahlt der Finanzminister.

PAUSCHALBESTEUERUNG

Noch ungewiss

Soll das iPhone dagegen nicht leihweise überlassen, sondern übereignet werden, ist im Moment noch offen, ob die gesetzlich geregelte Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von 25% durch den Arbeitgeber angewendet werden kann. Bei der Pauschalbesteuerung führt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer an das Finanzamt ab und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

(Quelle: Guter Rat: Ausgabe 09/2012)

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Rechtlichen Hinweisen.