Koalitionsvertrag 2025: Was CDU und SPD für Steuerzahler und Verbraucher planen
Koalitionsvertrag 2025: Was CDU und SPD für Steuerzahler und Verbraucher planen
Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD plant umfassende Änderungen in der Steuer- und Finanzpolitik – mit spürbaren Auswirkungen für viele Bürgerinnen und Bürger. Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben:
Mehr Netto für Arbeit und Ehrenamt
Wer freiwillig Überstunden macht oder nach dem Renteneintritt weiterarbeitet, soll künftig steuerlich entlastet werden. Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden, und wer nach dem gesetzlichen Rentenalter weiterarbeitet, könnte bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Auch Prämien für den Wechsel von Teilzeit in Vollzeit sollen steuerlich begünstigt werden.
Ehrenamtliche dürfen sich ebenfalls freuen: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Kleinere gemeinnützige Vereine sollen zudem von bürokratischem Aufwand befreit werden.
Steuerentlastungen für Familien und Pendler
Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll in der Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden. Alleinerziehende sollen höhere Entlastungen erhalten und das Kindergeld soll künftig automatisch mit dem Kinderfreibetrag steigen. Pendler sollen ab 2026 von einer dauerhaft erhöhten Pauschale profitieren: 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Essen gehen soll günstiger werden
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent sinken – das dürfte insbesondere Familien und Restaurantbetreiber freuen.
Günstiger Strom – zumindest ein bisschen
Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß sinken, was laut Koalitionsvertrag die Bürger um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde entlasten soll. Auch die Netzentgelte sollen gesenkt werden.
Steuererleichterungen für Unternehmen
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung setzt die Regierung auf Investitionsanreize. Ein dreijähriger Investitions-Booster mit degressiver Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen soll Unternehmen unterstützen. Parallel dazu soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten – jeweils um einen Prozentpunkt ab dem 01.01.2028 – sukzessive gesenkt werden. Diese Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.