Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Neues EU-Erbrecht 2015

Innerhalb der Europäischen Union spielen Grenzen fast keine Rolle mehr. EU-Bürger können sich aufhalten, arbeiten, Konten führen und Immobilien erwerben, wo immer sie möchten. Problematisch wurde dies bisher aber im Falle einer Erbschaft. Die Erben sahen sich unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen nationalen Regelungen ausgesetzt. Beispielsweise galt für in Frankreich gelegene Immobilien immer französisches Erbrecht, unabhängig der Herkunft des Eigentümers. Für Autos oder andere bewegliche Gegenstände war hingegen immer der letzte Wohnsitz des Erblassers von Bedeutung. Das deutsche Erbrecht richtete sich nach der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

Dies ändert sich nun durch das Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012). Nach der neuen Regelung bestimmt der letzte "gewöhnliche Aufenthalt" welches Erbrecht angewandt wird. Die Verordnung stellt eine grundsätzliche Erleichterung für Erben dar, sie kann aber auch zu Problemen führen. Denn zum einen gibt es keine eindeutige Definition des gewöhnlichen Aufenthalts und zum anderen kann es vorkommen, dass bei einer Erbschaft das spanische Erbrecht Anwendung findet, sofern der Verstorbene zuletzt in Spanien gewohnt hatte. Die Erben müssten sich dann entweder einen deutschen Anwalt suchen, der sich mit spanischem Recht auskennt, oder einen spanischen Anwalt der deutsch spricht.

Hinzu kommt das bei Deutschen beliebte sogenannte Berliner Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig als Erben einsetzen. Diese Art des Testaments wird in vielen Ländern aber nicht anerkannt, was dazu führt, dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Um das zu vermeiden sollte in das Testament eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts aufgenommen werden, wodurch der gewöhnliche Aufenthalt bedeutungslos wird.

Um die Erbschaftsteuer müssen sich Erben aber zunächst keine Gedanken machen, diese bleibt von der EU-Verordnung unberührt, sodass sich hier keine Änderungen ergeben.

Bei Fragen rund um das Thema Erbschaftsteuer beraten wir Sie gerne.

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Rechtlichen Hinweisen.