Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Neue Förderung der privaten Altersvorsorge

Neue Förderung der privaten Altersvorsorge

Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter von Altersvorsorgeverträgen u. a. das sog. Altersvorsorgedepot anbieten. Dabei soll es sich um den Nachfolger der Riester-Rente handeln. Anleger sollen so renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler privat fürs Alter vorsorgen. U. a. sollen beispielsweise ETF-Produkte zur Auswahl stehen.

Die Systematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird beibehalten.
Bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 € erhalten Sparer für jeden gesparten Euro 50 Cent vom Staat als Grundzulage. Für weitere 1.440 €, die jährlich gespart werden, erhält man 25 Cent pro gespartem Euro. Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von höchstens 300 €.
Ein lediger Sparer mit einem Kind, der 1.800 € im Jahr einzahlt, bekäme folgende Zulagen vom Staat: 1. 50% v. 360 € = 180 €
2. 25% v. 1.440 € = 360 €
3. 300 € Kinderzulage.

Die Beiträge und der Zulagenanspruch können wie bisher als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Vergleich zur Riester-Rente zählen durch die Reform erstmalig auch Gewerbetreibende und Freiberufler zum förderberechtigten Personenkreis.
In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die nur auf geförderten Beiträgen beruhen, in vollem Umfang mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Besteuerung von nicht geförderten Beiträgen beschränkt sich auf den sog. Ertragsanteil. Wurden in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge geleistet, erfolgt eine entsprechende Aufteilung für Zwecke der Besteuerung.

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