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Neue Überbrückungshilfe in der Corona-Krise

Neue Überbrückungshilfe in der Corona-Krise

Nachdem von der Corona-Krise betroffene Unternehmer von März bis Mai eine Corona-Soforthilfe beantragen konnten, hat der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständigen Unternehmen eine „neue Überbrückungshilfe“ i.H.v. 25 Mrd. Euro in Aussicht gestellt.

Diese Hilfe soll bei Corona-bedingtem Umsatzausfall helfen und wird für die Monate Juni bis August gewährt werden. Die Überbrückungshilfe soll branchenübergreifend gelten, aber den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen, wie z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Reisebüros, Schaustellern, etc. angemessen Rechnung tragen. Beantragen können die Hilfe Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber den Vorjahresmonaten rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten 06-08/2020 um mindestens 50 % fortdauern. Erstattet werden sollen bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von min. 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Geltend gemachte Beträge sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Anträge sollen bis zum 31. August 2020 gestellt werden können. Anträge können derzeit noch nicht gestellt werden, rechtverbindliche Richtlinien liegen noch nicht vor.

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