Rentenerhöhung im Juli 2024 - Höhere Renten machen viele Senioren steuerpflichtig
Rentenerhöhung im Juli 2024 – Höhere Renten machen viele Senioren steuerpflichtig
Rentner und Rentnerinnen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 11.604,00 € liegt. Die Ermittlung dieses Betrags ist von verschieden Faktoren, wie z. B. dem Renteneintrittsalter, privaten Renten sowie dem Sonderausgaben- und Werbungskostenabzug abhängig.
Nebeneinkünfte, wie z. B. Einkünfte aus Vermietung oder gewerbliche Einkünfte, erhöhen den Gesamtbetrag der Einkünfte. Hierbei wird jedoch noch der Altersentlastungsbetrag abgezogen.
Wird der Grundfreibetrag mit den Einkünften überschritten, droht nicht automatisch eine Steuernachzahlung. Die Nachzahlung lässt sich noch durch sog. außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheits- oder Pflegekosten, Pauschalen für Behinderungen), haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfe) oder Ausgaben für Handwerker im eigenen Haus reduzieren.
Wenn der Grundfreibetrag nach Abzug sämtlicher Ausgaben noch immer überschritten wird, besteht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Unabhängig davon besteht eine Abgabepflicht in der Regel auch dann, wenn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sind.
Ob man nun zur Abgabe verpflichtet ist, kann beim Steuerportal Elster nachgesehen werden. Hier können sämtliche Renten und Sozialversicherungsbeiträge abgerufen werden. Auch bei Steuerprogrammen wie „Wiso“ oder „Smartsteuer“ kann eine entsprechende Abfrage gemacht werden. Alternativ helfen wir als Steuerberater gerne.
Eine Abgabepflicht erlischt nicht mit dem Tod eines Steuerpflichtigen. Die Abgabepflicht geht sodann auf die Erben über. So kann es auch nach dem Tod noch zu einer Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kommen.
Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, kann es unnötig teuer werden. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25,00 Euro pro Monat. Auch ohne Verspätungszuschlag fallen bei einer späten Abgabe Nachzahlungszinsen von aktuell 1,8 Prozent pro Jahr an.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.