Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Selbstanzeigen künftig teurer

Am 30.04.2014 einigten sich die Vertreter der Länder auf die letzten offenen Punkte, um die Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen. Im Ergebnis soll es demnach für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer werden.

Danach soll der Strafzuschlag für die Steuerschuld in drei Stufen erhöht werden:

Ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro sollen künftig 10 %, ab 100.000 Euro 15% und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million 20% Strafzuschlag fällig werden.

Bisher war ab einer Summe von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5% zu entrichten.
Neben den Strafzuschlägen unterliegt die Steuerschuld zusätzlich einem Verzugszins von 6%.
Der aus Bayern kommende Vorschlag, die strafbefreiende Selbstanzeige ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro abzuschaffen, soll nicht umgesetzt werden.

Dahingegen soll der Zeitraum der Selbstanzeige künftig in allen Fällen 10 Jahre betragen. Somit würde die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum eine zwingende Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige sein. Hierzu soll ebenso die Strafverfolgungsverjährung auf 10 Jahre ausgedehnt werden.

Insgesamt lässt sich somit festhalten, dass die Selbstanzeige in Zukunft nicht nur teurer, sondern, wegen der Erweiterung der Strafverfolgungsverjährung, auch deutlich risikobehafteter werden dürfte.

Selbstanzeigen sollten im Hinblick auf die geplanten Änderungen somit noch dieses Jahr erfolgen.

Der Ablauf der Verjährung ist also steuerlich grundsätzlich der 31.12.2025 und strafrechtlich der 16.03.2026.
Bis zum Ablauf der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung (16.03.2026) müssten also Kapitaleinkünfte aus dem Jahr 2014 im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt werden, da die steuerliche Festsetzungsverjährung nicht vor der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung abläuft.

Durch den bis zum 31.12.2014 geltenden, niedrigeren Strafzuschlag, kann die Abgabe einer Selbstanzeige bis zum 31.12.2014 sinnvoll sein.

Bitte sprechen Sie uns an.

Eine Broschüre mit Informationen zu den Änderungen der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015 finden Sie hier.

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Rechtlichen Hinweisen.