Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Neuer Beschluss des Bundestages zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität.
Der Bundestag hat am 22.09.2016 die vom Finanzausschuss geänderte Fassung (18/9688) zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr angenommen.
Verlängerte Kraftfahrsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge von 5 auf 10 Jahre
Für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 galt eine fünfjährige Steuerbefreiung, die jetzt auf zehn Jahre verlängert und auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet wurde.
Die steuerlichen Maßnahmen sollen für eine klimagerechte Zukunftspolitik dienen und befristete Anreize für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen beinhalten.
Änderungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer:
Desweiteren wird eine Steuerbefreiung eingeführt, wenn Arbeitnehmer die Ladevorrichtung im Betrieb des Arbeitgebers für das Aufladen von privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen nutzen.
Auch betriebliche Fahrzeuge, die mit Strom aufgeladen werden und vom Arbeitnehmer privat genutzt werden, sind von der Steuer befreit.