Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Steuern sparen durch die Ehe

Die Eheschließung ist vor allem emotional geprägt, aber wie wirkt sie sich finanziell aus?

In der klassischen Alleinverdiener-Ehe ist die Wahl der Kombination III/V einfach, möglichst alle Freibeträge werden dem Alleinverdiener zugerechnet.

Grundsätzlich gilt: Je weiter die Einkommen der Partner auseinander liegen, umso größer ist die Steuerersparnis.

Die „Alleinverdiener-Ehe“ mit klassischer Rollenverteilung, der Ehemann ist Alleinverdiener und die Ehefrau arbeitet nicht, sondern betreut die Kinder, ist aber eben nicht mehr der klassische Fall. Oftmals sind heute beide Partner berufstätig. Jetzt wird es schon kompliziert, da nun die Steuerklassenkombination IV/IV und das so genannte Faktorverfahren mit betrachtet werden sollte.

Bahnt sich Nachwuchs an, hat die Wahl der Steuerklasse sogar Auswirkung auf das zu erwartende Elterngeld. Welche Steuerklasse der jeweiligen Lebenssituation am besten entspricht, kann Ihnen ein Fachmann empfehlen.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können ebenso von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2013 entschieden, dass im Einkommensteuerrecht eine Gleichstellung mit der Ehe erfolgen muss. Somit kommen auch eingetragene Lebenspartnerschaften in den Genuss des Splittingtarifs. Das gilt bereits rückwirkend ab dem Jahr 2001, wenn die Zusammenveranlagung beantragt wurde.

Auch bei Erbschaften und Schenkungen können Eheleute und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besondere Freibeträge in Anspruch nehmen. Während Unverheiratete sich mit einem Freibetrag in Höhe 20.000€ begnügen müssen, können sich Ehegatten und Lebenspartner über einen Freibetrag von 500.000€ freuen. Zudem gilt ein günstigerer Steuersatz.

Bei auftretenden Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.

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Rechtlichen Hinweisen.