Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Steuern sparen durch die Haushaltshilfe

Der Markt für Haushaltshilfen blüht in Deutschland.
In vielen Fällen werden die Haushaltshilfen jedoch illegal beschäftigt. Laut einer Umfrage waren bereits in jedem 10. Haushalt Haushaltshilfen ohne Anmeldung beschäftigt.

Im Haushalt passieren bekanntlich die meisten Unfälle

Gerade Arbeitsunfälle sind bei Nichtanmeldung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert. Durch eine Anmeldung kann dieses erhebliche Risiko umgangen werden.

Die Anmeldung von Haushaltshilfen ist dabei gar nicht schwierig und teuer. Durch die Anmeldung können die Lohnnebenkosten durch eine Steuerersparnis nach §35a EStG abgemildert werden.

Für die Anmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten:

Verdienst bis 450€ monatlich (Minijob):

Ein Minijob liegt dann vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 450 € nicht übersteigt.
Insgesamt werden 14,44% (Krankenversicherung 5%, Rentenversicherung 5%, Steuern 2%, U1 0,7%, U2 0,14%, Unfallversicherung 1,6%) an Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber fällig.
Jedoch kann sich der Arbeitgeber über eine Steuerermäßigung in Höhe von 20%, jedoch maximal 510 €, freuen. Die Anmeldung und Abrechnung kann mit dem sogenannten Haushaltsscheckverfahren erfolgen.

Beispiel:
Eine Haushaltshilfe erhält 250 € monatlich. Die Lohnnebenkosten betragen insgesamt 14,44%=36,10 €. Für das komplette Jahr ergeben sich Kosten für die Hilfe in Höhe von 3.433,20€ (= 286,10 € x 12). Davon erhält der Arbeitgeber eine Steuerermäßigung, sofern er Steuern zahlt, von 686,64 € (=20%), maximal jedoch 510 €. Im Ergebnis kostet die angemeldete Haus-haltshilfe 2.923,20 €, also weniger als die "schwarz" beschäftigte Hilfe, welche 3.000 € kostet.

Verdienst über 450 € monatlich:

Soll der monatliche Verdienst über 450 € liegen, so werden die Regelsozialbeiträge und eventuell Lohnsteuer fällig. Auch dann erhalten Arbeitgeber eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Kosten. Der Höchstbetrag liegt in diesem Falle aber bei 4.000 €, sodass Aufwendungen bis zu 20.000€ im Kalenderjahr begünstigt sind.

Bitte vermeiden Sie unliebsame Überraschungen und melden Sie Ihre Haushaltshilfe an.

Wir sind Ihnen gerne behilflich.

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Rechtlichen Hinweisen.