Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Steuervorteile in der Corona-IKrise

Steuervorteile in der Corona-Krise

Aufgrund der aktuellen Krise hat der Gesetzgeber zur Abmilderung der wirtschaftlichen Probleme von Unternehmen verbessertes Kurzarbeitergeld, Bedingungen bei Soforthilfen und Kreditprogramme aber auch Steuererleichterungen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Liquidität der Firmen zu sichern.

Steuerfreie Bonuszahlungen an Mitarbeiter in der Zeit 01.03.-31.12.2020

Bonuszahlungen für Arbeitnehmer bis € 1.500,00 bleiben sozialversicherungs- und steuerfrei. Die Bonuszahlungen müssen im Zusammenhang mit den erschwerten Bedingungen der Arbeitnehmer zur Versorgung der Gesellschaft stehen.

Kosten für das Homeoffice

Aus Sicherheitsgründen haben viele Unternehmen ihre Mitarbeiter gebeten, von zu Hause aus zu arbeiten. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern steuerfrei Laptops und Smartphones zur Verfügung stellen, sofern die Geräte im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Wenn ein Arbeitnehmer selbst ein Laptop etc. kauft und diesen für seinen Homeoffice-Arbeitsplatz benutzt, kann er diese Aufwendungen als steuerlich wirksame Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Fristverlängerungen für die Steuererklärung 2018

Soweit Steuerpflichtige, die einen Steuerberater mit der Anfertigung ihrer Steuererklärung für das Jahr 2018 beauftragt haben, ihre Steuererklärung bisher noch nicht eingereicht haben, wird die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nunmehr in einigen Bundesländern bis zum 31.05.2020 verlängert.

Steuerzahlungen stunden

Der Bundesfinanzminister hat die Finanzämter angewiesen, die aufgrund der Krise von Unternehmen beim Finanzamt eingereichten Steuerstundungen für laufende Steuerzahlungen an Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer ohne strenge Anforderungen als Liquiditätshilfe zinslos bis 31.12.2020 zu gewähren.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Auch laufende Sozialversicherungsbeiträge können zinslos gestundet werden. Die Anträge sind bei den zuständigen Krankenkassen zu stellen.

Steuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2020 anpassen

Aufgrund der Krise ergibt sich bereits heute absehbar eine deutliche Verringerung der zu erwartenden Gewinne, die Grundlage der Vorauszahlung sind. Auch hier kann jeder Unternehmer/Unternehmen einen Antrag auf Herabsetzung der Steuer-Vorauszahlungen zur Verbesserung der Liquidität stellen.

Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Die Finanzverwaltung setzt auf Antrag Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020 aus.

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Rechtlichen Hinweisen.