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Umsatzsteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen geplant

Umsatzsteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen geplant

Die Bundesregierung plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 ab dem 01.01.2023 umfassende steuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Der Umsatzsteuersatz für die Lieferung und die Installation einer Photovoltaikanlage und Stromspeichern soll künftig auf 0% abgesenkt werden, wenn die Leistung direkt an einen Betreiber einer Anlage erbracht wird und sich die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen befindet.

Im Ergebnis erwirbt der Käufer die PV-Anlage zum Nettopreis. Als Folge hiervon entfällt der bürokratische Aufwand, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben zu müssen, um sich die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten erstatten zu lassen und die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütungen abzuführen. Davon profitieren die Betreiber der Anlagen genauso wie die Finanzverwaltung. Die Lieferung, Installation und der Betrieb der Anlage ist für den Betreiber mit keiner Umsatzsteuerbelastung mehr verbunden.

Weitere Voraussetzung hierfür ist noch, dass die Bruttoleistung der PV-Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt. Wer jetzt zum Jahresende noch eine PV-Anlage bestellt, wird diese erst im Jahr 2023 geliefert/installiert bekommen. Bei der Bestellung ist darauf zu achten, dass der Leistende den Vorteil der Nullbesteuerung an den Kunden weitergibt. Es empfiehlt sich vertraglich darauf zu bestehen, dass der vereinbarte Preis (bei Bruttopreisvereinbarung) bei Lieferung oder Abnahme nach dem 31.12.2022 um die entfallende Umsatzsteuer von 19% reduziert wird.

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