Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Vorsicht beim Paarkonto

Viele zusammenlebende Paare unterhalten ein gemeinsames Konto.

Doch Vorsicht: Die Einzahlung und Übertragung von Geld auf solch ein Konto ist zu 50% eine Schenkung an den Partner. Eine Einzahlung oder Übertragung auf ein alleiniges Konto des Partners stellt eine 100%ige Schenkung dar. Das gilt auch für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.06.2016 (Az. II R 41/14).

Die Folge: Es kann Schenkungsteuer anfallen. Und das passiert schneller, als viele denken. Denn alle Zahlungen können als Schenkung ausgelegt werden. Hierbei kommen das Gehalt, Abfindungen, Bonuszahlungen, eine Erbschaft oder die Auszahlung einer Lebensversicherung in Frage. Zwar gibt es größere Freibeträge, diese gelten aber für einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren. In diesem Zeitraum kann auch der Freibetrag vom Ehepartner in Höhe von € 500.000,00 überschritten werden. Besonders schnell ist der Freibetrag bei unverheirateten Paaren ausgeschöpft. Er beträgt nur € 20.000,00. Von dieser Regelung ausgenommen ist ein gemeinsames Haushaltskonto, das der Deckung der gemeinsamen Lebensführung dient.

Die Vorteile von getrennten Konten bei Ehepaaren und unverheirateten Paaren.

Um im Vorhinein Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten Partner bei größeren Geldeingängen streng darauf achten, diese auf getrennten Konten zu führen. Dies gilt auch für Ehepaare, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Juristisch betrachtet, und damit oft entgegen landläufiger Meinung, hat jeder Partner sein eigenes Vermögen. Der BFH stellt nun in seinem Urteil nachdrücklich die Anforderung, dass bereits vor Einzahlung auf ein gemeinsames Konto nachgewiesen werden muss, dass der Geldeingang beiden Partnern zusteht. Also zumindest anteilig aus seinem Einkommen oder Vermögen stammt. Diese Sicht wird durch die Finanzverwaltung auch zunehmend strenger angewandt und überwacht. Das gleiche gilt, wenn ein auf ein Partner lautendes Konto oder Wertpapierdepot auf beide Partner umgeschrieben wird. Unproblematisch ist lediglich die Vergabe einer Vollmacht über das Konto oder Depot an den Partner.

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Rechtlichen Hinweisen.